Änderung der Kennzeichnungspflicht von MDI-haltigen Produkten
Hinweise über die neue Regelung ab dem 01.12.2010 für die Abgabe von Produkten auf Basis von MDI (Methylendiphenyldiisocyanat)
Betroffene fischer Produkte:
(Bitte klicken Sie auf den Link in der Bezeichnung, um zum Download des aktuellen Sicherheitsdatenblattes des Produktes zu kommen)
|